Häufige Fragen
Ist Anschub ein Amt oder eine Behörde?
Nein. Anschub ist ein unabhängiges, privates Informationsangebot. Wir entscheiden über nichts und leiten nichts weiter. Beantragen musst du alles selbst bei der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter – die Antragstexte helfen dir dabei.
Was heißt „Ermessensleistung“?
Das Amt kann zahlen, muss aber nicht. Es muss aber sachlich entscheiden und darf nicht einfach pauschal ablehnen. Eine gute Begründung, warum die Förderung dir hilft, eine Arbeit zu finden, macht den Unterschied. Bei einem Rechtsanspruch muss das Amt zahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was jetzt?
Du kannst innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen – kostenlos. Schreib kurz, warum die Förderung für dich notwendig ist. Hilfe bekommst du bei Sozialverbänden (z. B. VdK, SoVD), Erwerbslosenberatungen oder der Gewerkschaft.
Gibt es Bürgergeld noch?
Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung vom Jobcenter „Grundsicherungsgeld“. Die hier gezeigten Förderungen wie Vermittlungsbudget, Coaching-Gutschein, Einstiegsgeld und Weiterbildungsprämie gibt es weiterhin. Der frühere Bürgergeldbonus ist dagegen schon seit März 2024 abgeschafft.
Ändert sich 2027 etwas?
Ein Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung ist im Bundestag, der Großteil soll ab 1.1.2027 gelten – u. a. soll der Gutschein für Probebeschäftigung beim Arbeitgeber wegfallen. Außerdem hat die Regierung angekündigt, die Hinzuverdienst-Regeln bei der Grundsicherung zu ändern. Bis das Gesetz ist, gilt der Stand auf dieser Seite.
Anschub unterstützen
Anschub ist kostenlos, werbefrei und wird privat betrieben. Wenn dir die Seite geholfen hat, kannst du den Betrieb und die laufende Aktualisierung mit einem freiwilligen Beitrag unterstützen.
Transparent: Beiträge gehen an den Betreiber der Seite (siehe Impressum), nicht an Arbeitssuchende und nicht an eine gemeinnützige Organisation. Sie sind deshalb nicht steuerlich absetzbar.